Kinderleicht zu mehr Sicherheit

In diesem Sinne unterstütze ich Sie als Spielplatzbetreiber, Spielplatzplaner und Spielplatzerbauer rund um die Themen: Normkonformität (z.B. DIN EN 1176, DIN EN 1177, DIN 18034, UVV) und Verkehrssicherungspflicht (BGB § 823).

 

Zur Unfallverhütung auf Spielplätzen gehören die normkonforme Planung, die sicherheitstechnische Abnahme, sowie die regelmäßigen Kontrollen, Wartungen / Instandhaltungen und deren Dokumentationen. Diesen gesetzlichen Pflichten kommt der Spielplatzbetreiber auch nach, indem er die Aufgaben an qualifizierte Personen / Unternehmen überträgt. Die Qualifikation kann durch die Ausbildung zum zertifizierten "Qualifizierten Spielplatzprüfer" nach DIN 79161 nachgewiesen werden.

Profil

In meiner mehr als 14-jährigen beruflichen Tätigkeit als Landschaftsarchitekt habe ich zahlreiche Spielplätze geplant und realisiert. Seit über 8 Jahren verwalte ich rund 300 Spielplätze. Mit diesem Know-how stehe ich Ihnen gern als zertifizierter "Qualifizierter Spielplatzprüfer" nach DIN 79161 zur Seite.

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